Information zum Pächterwechsel
Wir weisen auf folgende verbindliche Verfahrensweise bei einem Pächterwechsel hin:
- Verpächter ist der Regionalverband Cottbus. Unser Verein schließt keine Pachtverträge ab.
- Beabsichtigt ein Pächter, seine Parzelle aufzugeben, ist der Vorstand zu informieren (Schriftlich per Post oder per Einwurf in den Vereinsbriefkasten)
- Jeder ist berechtigt, selber einen Nachfolgepächter zu suchen. Dieser Interessent ist dem Vorstand zu melden. Wir setzen uns dann mit dem abgebenden Pächter zur weiteren Verfahrensweise in Verbindung.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme eines neuen Mitglieds. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, jedem Aufnahmeantrag zuzustimmen.
- Wir unterstützen auch Pächter, die ihre Parzelle abgeben wollen, bei der Suche nach einem Nachnutzer.
- Die Übertragung der Parzelle darf ausschließlich an ein Mitglied des Kleingartenvereins „Am Hammergraben“ e.V. Peitz erfolgen.
- Werden sogenannte „Kaufverträge“ ohne Wissen des Vereinsvorstandes mit Nichtmitgliedern abgeschlossen, sind diese nicht rechtswirksam. Der sog. „Erwerber“ hat kein Recht auf die Nutzung der Parzelle.
Vorstand KGV „Am Hammergaben“ Peitz
Information zur Dichtheitsprüfung
Sammelgruben bzw. Abwassersammeltanks mit einer Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt-Zulassung),
müssen alle 5 Jahre wiederkehrend einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden, sofern sie innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegen.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten ist ein Intervall von 20 Jahren ausreichend.
Bei allen übrigen Abwassersammelgruben
gelten folgende Fristen. Innerhalb von Wasserschutzgebieten müssen Dichtheitsprüfungen alle 3 Jahre und außerhalb von Wasserschutzgebieten alle 10 Jahre erbracht werden.
Folgende Firmen bieten unter anderem die Durchführung der DIchtheitsprüfung an:
Architektur- und Ingenieurbüro
Armin Wonneberger
Am Steinteich 15
03048 Cottbus
Tel. – 0355 795771
Mobil – 0177 1762727
Fa. Lidzba
Am Seegraben 14
03051 Cottbus
Tel.: 0355 58290
E-Mail: info-lidzba@remondis.de